MUSIKFÖRDERUNG IN BAYERN

Überregionale Musik-Förderung

Förderung besonderer Anliegen des bayerischen Musiklebens außerhalb der bestehenden staatlichen Förderprogramme. Im Rahmen dieser grundsätzlichen Zielsetzung sind besondere Schwerpunkte:
  • die Förderung junger, besonders begabter Interpreten,
  • die Förderung zeitgenössischer Musik u. a. durch Erteilung von Kompositionsaufträgen, Gewährung von Druckkostenzuschüssen und Zuschüssen für Konzerte mit Werken von Komponisten des 20. Jahrhunderts,
  • die Förderung des internationalen Austauschs von Musikern und Musikensembles,
  • die Schaffung eines Instrumentenpools und die Förderung der Anschaffung von Instrumenten für junge, besonders begabte und bedürftige Künstlerinnen und Künstler.
Der Kulturfonds Bayern fördert im Bereich der Musikpflege Projekte und Veranstaltungen insbesondere im Bereich der zeitgenössischen Musik sowie Maßnahmen zur musikalischen Begabtenförderung. Grundvoraussetzung ist, dass es sich um professionelle Musikveranstaltungen und nicht um Laienmusik handelt.
Die entsprechenden Projektanträge sind bis zum 1.11. des Vorjahres bei der örtlich zuständigen Regierung zu stellen.
 
»» Kulturfonds Bayern - Bereich Bildung
Der Kulturfonds Bayern - Bereich Bildung fördert Projekte mit dem Schwerpunkt in den Bereichen Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, kirchliche Bildungsarbeit und Kooperationsprojekte mit Schulen. In diesen Fällen liegt die Zuständigkeit beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus, das ebenfalls über Mittel des Kulturfonds verfügt. 

Anträge sind grundsätzlich bis zum 1. Februar vor Beginn des Schuljahres (1. August bis 31. Juli), in dem das Projekt stattfinden soll, in 2-facher Ausfertigung bei der zuständigen Regierung einzureichen.


»» Künstlerförderung Bayern - Bereich Musik
Bundesweite Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität.
 
 

Regionale Musik-förderung

Der Bezirk Schwaben bezuschusst Musikprojekte gemäß seinen "Richtlinien zur Förderung des Musikbereichs". Förderfähig sind dabei Projekte, die auf Grund der Aufführungsorte, der angesprochenen Zielgruppen oder ihrer inhaltlichen Ausgestaltung eine besondere Bedeutung für den Bezirk Schwaben aufweisen.