MUSIKFÖRDERUNG IN BAYERN

Überregionale Musik-Förderung

Förderung besonderer Anliegen des bayerischen Musiklebens außerhalb der bestehenden staatlichen Förderprogramme. Im Rahmen dieser grundsätzlichen Zielsetzung sind besondere Schwerpunkte:
  • die Förderung junger, besonders begabter Interpreten,
  • die Förderung zeitgenössischer Musik u. a. durch Erteilung von Kompositionsaufträgen, Gewährung von Druckkostenzuschüssen und Zuschüssen für Konzerte mit Werken von Komponisten des 20. Jahrhunderts,
  • die Förderung des internationalen Austauschs von Musikern und Musikensembles,
  • die Schaffung eines Instrumentenpools und die Förderung der Anschaffung von Instrumenten für junge, besonders begabte und bedürftige Künstlerinnen und Künstler.
Der Kulturfonds Bayern in der Zuständigkeit des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst fördert im Bereich der Musikpflege Projekte und Veranstaltungen insbesondere im Bereich der zeitgenössischen Musik sowie Maßnahmen zur musikalischen Begabtenförderung. Grundvoraussetzung ist, dass es sich um professionelle Musikveranstaltungen und nicht um Laienmusik handelt.
Die entsprechenden Projektanträge sind bis zum 1. Oktober für das Folgejahr bei der zuständigen Regierung zu stellen. Hilfen zur Antragstellung Kulturfonds Bayern bietet das BayernPortal.
 
»» Kulturfonds Bayern - Bereich Bildung
Über den Kulturfonds Bayern - Bereich Bildung werden partizipative Bildungsprojekte mit künstlerisch-kulturellem Schwerpunkt für Kinder, Jugendliche und erwachsene Laien gefördert. In diesen Fällen liegt die Zuständigkeit beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus.  
Die entsprechenden Projektanträge sind bis zum 1. März vor Beginn des Schuljahres (Förderjahr) bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

»» Künstlerförderung Bayern - Bereich Musik
Bundesweite Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität.
 
 

Regionale Musik-förderung

Der Bezirk Schwaben bezuschusst Musikprojekte gemäß seinen "Richtlinien zur Förderung des Musikbereichs". Förderfähig sind dabei Projekte, die auf Grund der Aufführungsorte, der angesprochenen Zielgruppen oder ihrer inhaltlichen Ausgestaltung eine besondere Bedeutung für den Bezirk Schwaben aufweisen.