Ein Projekt des downtown music institutes in Augsburg
Der Ganztag eröffnet vielfältige Möglichkeiten, Musikangebote fest im Schulalltag zu verankern und weiterzuentwickeln. Chöre, Orchester, Bands, Instrumental- und Ensembleunterricht sowie Musiktheaterprojekte können dabei regelmäßig und verlässlich umgesetzt werden. Voraussetzung für eine gelungene Partnerschaft sind klare Absprachen zwischen Schule, Lehrkräften, außerschulischen Partnern und Trägern sowie geeignete Räume und Zeitfenster. Ziel ist es, in Abstimmung mit allen Beteiligten Angebote und Räume zu schaffen, die musikalische Fähigkeiten fördern und die Erfahrung von Kompetenz, Zugehörigkeit, Selbst- und Mitbestimmung ermöglichen.
Folgende Formen des Ganztagsangebots in Bayern werden unterschieden:
⇒ Offener Ganztag - Konzeption, Angebot, Personal, Finanzierung
Schulisches Angebot der ganztägigen Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern. Der Unterricht an offenen Ganztagsschulen (OGTS) findet wie gewohnt überwiegend am Vormittag im Klassenverband statt. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, deren Eltern dies wünschen, besuchen nach dem stundenplanmäßigen Unterricht auch in klassen- und jahrgangsstufenübergreifenden Gruppen die jeweiligen Ganztagsangebote. Das Angebot wird von der Schule, dem Schulaufwandsträger und möglichen Kooperationspartnern gemeinsam entwickelt. Dabei können beispielsweise Vereine, Verbände sowie andere Institutionen und Akteure eingebunden werden. Die Teilnahme am Ganztagsangebot ist für die Schülerinnen und Schüler kostenfrei (ausgenommen Mittagsverpflegung).
⇒ Gebundener Ganztag - Konzeption, Angebot, Personal, Finanzierung
Organisation im festen Klassenverband. Die Schülerinnen und Schüler verbringen die Zeit an 4 Tagen von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Klassenverband und werden individuell in ihrer kognitiven Entwicklung und sozialen Fähigkeiten gefördert. Der Unterricht wechselt sich neben Übungs- und Studierzeiten mit verschiedenen Angeboten aus Bereichen wie Sport, Musik, Kunst oder Freizeit ab. Das Angebot wird von der Schule, dem Schulaufwandsträger und möglichen Kooperationspartnern gemeinsam entwickelt. Dabei können beispielsweise Vereine, Verbände und andere Institutionen eingebunden werden. Die Teilnahme am gebundenen Ganztagsangebot ist für die Schülerinnen und Schüler kostenfrei (ausgenommen Mittagsverpflegung).
⇒ Mittagsbetreuung - Konzeption, Angebot, Personal, Finanzierung
Sozial- und freizeitpädagogisch ausgerichtetes Betreuungsangebot im Anschluss an den Vormittagsunterricht an Grundschulen und Förderschulen, Jahrgangsstufe 1-4. Es handelt sich um eine eigenständige Einrichtung eines kommunalen oder freien Trägers, der für die Finanzierung und Durchführung der Angebotsform zuständig ist. Die Kosten für die Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung werden im Regelfall gemeinsam von Staat, Kommunen und Eltern getragen.
Eine Offene Ganztagsschule bzw. Gebundene Ganztagsschule kann an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien eingerichtet werden.
Neben den vielfältigen Angeboten einer ganztägigen Bildung, Erziehung und Betreuung unter Schulaufsicht gibt es für Schülerinnen und Schüler in Bayern auch Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, wie z. B. Kombieinrichtung (Kooperativer Ganztag) oder Hort.
Quelle: StMUK / StMAS
Die qualitative Weiterentwicklung der Ganztagsschulen ist ein wichtiges Anliegen der Bayerischen Staatsregierung. Damit die Ganztagsschulen ihre Zielsetzungen im Interesse der Schülerinnen und Schüler bestmöglich erfüllen können, wurden im Auftrag des Staatsministeriums Qualitätsrahmen für gebundene und offene Ganztagsschulen entwickelt:
Die darin beschriebenen Basisstandards fassen die Qualitätskriterien zusammen, die für jede gebundene und offene Ganztagsschule maßgeblich sind, und sollen den Schulen einen Orientierungsrahmen für die Ausgestaltung und Durchführung ihrer Ganztagskonzeption geben. Quelle: StMUK
Im Ganztag geht es sowohl um Betreuung als auch um Förderung. Dadurch eröffnet sich Institutionen (u.a. Verbänden, Vereinen) sowie Einzelpersonen ein breites Spektrum an Möglichkeiten, pädagogische Kompetenzen und fachliches Wissen einzubringen.
Die Schulleitung kann im Benehmen mit dem Sachaufwandsträger die Durchführung der Bildungs- und Betreuungsangebote im Ganztag ganz oder teilweise an einen externen Partner übertragen (z. B. an einen freien gemeinnützigen Träger oder an eine Kommune). Dazu wird ein Kooperationsvertrag zwischen dem freien Träger (z.B. Verein, Musikschule, Musikinstitut, etc.) bzw. der Kommune und dem Freistaat Bayern geschlossen. Quelle: ISB
⇒ Ganztags-Informationsfilme zu Kooperationen Verein - Schule
Ein Beispiel:
Ein Musikverein wird Kooperationspartner für den Ganztag an einer oder mehreren Schulen.
Je nach verfügbaren Kapazitäten kann er
- das gesamte Bildungs- und Betreuungsprogramm inkl. Personalplanung und Mittagsverpflegung für die Zeit unmittelbar im Anschluss an den Unterricht bis 16 Uhr organisieren
oder
- in Absprache mit der Schule lediglich einzelne Angebote einrichten und durchführen (bspw. AG, Bläserklasse, Projektwoche, Instrumentenkarussel). Die Schule vereinbart Kooperationen mit weiteren Partnern, um das Bildungs- und Betreuungsprogramm in Gänze abzudecken. In diesem Fall muss jeder hinzugekommene Partner einen eigenen OGTS-Koordinator benennen und einen Kooperationsvertrag mit der Schule abschließen.
Für Einzelpersonen, die Angebote im Ganztag übernehmen, gibt es zwei Formen der Beschäftigung:
- Auf Vorschlag der jeweiligen Schulleitung kann der Freistaat Bayern (vertreten durch die jeweilige Regierung) TVL-Verträge mit Einzelpersonen abschließen. Beim Einsatz von Honorarkräften sind die entsprechenden Vorgaben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zu beachten.
oder
- Eine im Ganztag tätige Einzelperson (z.B. Musikerin / Musiker) ist beim Träger bzw. Kooperationspartner (z.B. Musikverein, Musikschule, Musikinstitut) angestellt bzw. von diesem beauftragt. Sie / Er ist dann kein schulisches Personal, sondern Personal des Trägers. Die Bezahlung übernimmt der Träger aus den Mitteln, die er vom Staat für die Durchführung des Ganztagsangebots erhalten hat.
Für alle Personen, die in Ganztagsangeboten eingesetzt werden, gilt dasselbe wie für Lehrkräfte: Sie müssen versichern, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten und im Rahmen ihrer Tätigkeit die politische, weltanschauliche und religiöse Neutralität zu wahren. Hierfür sind der Schulleitung vor Aufnahme der Tätigkeit mehrere Erklärungen und Unterlagen vorzulegen, u. a. ein erweitertes, höchstens drei Monate altes Führungszeugnis. Die eingesetzten Kräfte werden darüber hinaus auf die Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen verpflichtet und entsprechend belehrt und müssen eine Verschwiegenheitserklärung abgeben. Der Kooperationspartner muss zudem versichern, eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden abgeschlossen zu haben, die ggf. durch die eingesetzten Kräfte während ihrer Tätigkeit im Ganztagsangebot verursacht werden. Quelle: ISB
Zur Infoseite mit Antragstellung ⇒ Chance Ganztag in München
Die Finanzierung der grundlegenden Ganztagsangebote erfolgt aus staatlichen und kommunalen Quellen. Hier stehen je nach Angebotsform (offener oder gebundener Ganztag) und Schulart unterschiedliche Fördermittel zur Verfügung:
Für den offenen Ganztag gilt:
- Der Freistaat Bayern stellt für jede eingerichtete Gruppe ein Budget (entsprechend der je weiligen Schulart) für den zusätzlichen Personalaufwand zur Verfügung: Dieses Budget wird ausschließlich zur Finanzierung pädagogischer Kräfte gewährt, die die Bildungs- und Betreuungsangebote im Rahmen der offenen Ganztagsangebote durchführen.
- Der Schulaufwandsträger übernimmt den zusätzlich anfallenden Sachaufwand und verpflichtet sich zur Mitfinanzierung des Personalaufwands durch Leistung einer Pauschale je Gruppe und Schuljahr
- Auch der Einsatz von zusätzlichen Lehrerwochenstunden ist möglich. Der Gegenwert der eingesetzten Lehrerwochenstunden ist nicht mit der Ganztagsförderung zu verrechnen
- Zusatzangebote im Ganztag, wie z. B. Instrumentalunterricht, sowie die durch die Teilnahme am Mittagessen entstehenden Kosten können über Elternbeiträge finanziert werden.
Für den gebundenen Ganztag gilt:
- Der Freistaat Bayern stellt staatlichen Schulen zur Abdeckung des zusätzlichen Personal aufwandes zusätzliche Lehrerwochenstunden zur Verfügung. Die Zuweisung beträgt je gebundener Ganztagsklasse an Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen zwölf, an Realschulen, Gymnasien und Wirtschaftsschulen acht zusätzliche Lehrerwochenstunden. Die zusätzlichen Lehrerwochenstunden sind ausschließlich für den Bedarf der gebundenen Ganztagsklassen und bevorzugt klassenbezogen sowie zur Umsetzung eines rhythmisierten Unterrichtstages und somit auch am Nachmittag einzusetzen.
- Überdies stellt der Freistaat Bayern für die Einrichtung gebundener Ganztagsklassen ein Budget zur Finanzierung pädagogischer Kräfte, die Bildungs- und Betreuungsangebote durchführen, zur Verfügung
- Der Schulaufwandsträger übernimmt den zusätzlich anfallenden Sachaufwand und verpflichtet sich zur Mitfinanzierung des Personalaufwands durch Leistung einer Pauschale je gebundener Ganztagsklasse und Schuljahr.
Quelle: ISB
(Diese Seite ist noch in Arbeit. Danke für Ihre Geduld.)
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Ganztag finden Sie u.a. unter:
- Angebotsformen des Ganztags in Bayern
- Ansprechpartner
- Ausbau und Enwicklungsstand
Detaillierte Erklärungen und Hilfen zur Planung und Umsetzung des Ganztags:
- Angebotsformen des Ganztags in Bayern
- Gestaltung des Ganztags
- Pädagogik im Ganztag
- Kooperationen im Ganztag
- Praxisbeispiele
- Weiterbildungsangebote
- Betreungsfragen
- Informationen zur Betreeung in Ferienzeiten
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