39. Bundewettbewerb Jugend komponiert - Einsendeschluss ist der 5. Januar 2024

Termine

Kompositionswerkstatt der Förderpreisträger*innen: 01. – 07. April 2024

Kompositionswerkstatt der Bundespreisträger*innen:  02. – 10. August 2024

Kategorie 1: Kammermusik

Folgende Besetzung steht zur Wahl:

STIMME (Informationen zur Stimmlage folgen)
QUERFLÖTE
TROMPETE
KONTRABASS
KLAVIER

Es müssen mindestens zwei Instrumente besetzt werden. Alle Kombinationen sind möglich, jedoch keine Mehrfachbesetzung eines Instruments.

Maximale Spieldauer: ca. 5 Minuten

Kategorie 2: Solo

Solowerke für eines der in Kategorie 1 genannten Instrumente

Kategorie 3: Freie Besetzung

Werke jeder Besetzung, die sich von Kategorie 1 und 2 unterscheiden:

z.B. Solowerke, Kammermusik, Werke für Stimme(n) oder Chor, experimentelle Konzepte, Musik für elektronische Klangerzeuger etc.

Bewertung

Alle bis zum Einsendeschluss eingereichten Kompositionen werden der Jury anonymisiert vorgelegt. Bewertet werden die Erkennbarkeit eines kompositorischen Anliegens, dessen handwerkliche Umsetzung, die Behandlung der Instrumente und die Qualität des Notenmaterials (Lesbarkeit, Eintragung von Spielanweisungen, Dynamik, Taktzahlen etc.). Auch Alter und bisherige Förderung der Teilnehmer*innen fließen in die Bewertung ein.
Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen

Datum:   5. Januar 2024
Link: Ausschreibung

 


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